Die DIN 18041 „Hörsamkeit in kleinen und mittelgroßen Räumen“ schlägt vor.
Hier wird u.a. für Mehrpersonen- oder Großraumbüros die Belegung von 70 % bis 80 % der Raumgrundfläche mit einem schallabsorbierenden Material der Absorptionsklasse A oder von 80 % bis 90 % der Raumgrundfläche mit einem schallabsorbierenden Material der Absorptionsklasse B als Orientierungswert vorgeschlagen.
Bei Einzel- und insbesondere bei Mehrpersonenbüros steht die zweckgebundene Nutzbarkeit im Vordergrund, auch wenn in keinem rechtsverbindlichen Regelwerk zwingend einzuhaltende Anforderungen an Nachhallzeiten aufgeführt sind.
In Fachkreisen ist neben der DIN 18041 die VDI-Richtlinie 2569 „Schallschutz und akustische Gestaltung im Büro“, anerkannt. Es mehren sich jedoch die Fälle, in denen
- im Zuge von gerichtlichen Auseinandersetzungen - die Forderungen aus der VDI-Richtlinie als Maß der Dinge betrachtet wurden. Nach der Richtlinie ist ein Verhältnis von Absorptionsfläche zu Volumen von A/V = 0,30 bis 0,35 m-1 geeignet, eine ausreichende Bedämpfung in Mehrpersonenbüros herzustellen
Nach der Auffassung in Fachkreisen, der wir uns anschließen, ist allenfalls noch ein Verhältnis von A/V = 0,25 m-1 akzeptabel. Dies entspricht bei üblichen Bürogrößen einer mittleren Nachhallzeit von T ˜ 0,6 s.
Für Einzelbüros werden keine expliziten Empfehlungen genannt.
In Fachkreisen wird aufgrund bisheriger Erfahrungen die Ansicht vertreten, dass in kleineren Einzelbüros eine Nachhallzeit von T = 0,8 bis 0,9 s
keinesfalls überschritten werden soll.