Sport- und Versammlungsstättenlärm

Im September 2003 erschien die DIN 18032-1 „Hallen und Räume für Sport- und Mehrzwecknutzung“ – Teil 1: Grundsätze für die Planung. In diese DIN-Norm ist als wesentlicher Planungsgrundsatz der Schallschutz und die Raumakustik aufgenommen worden.
Im Abschnitt 13.2 wird dabei auf die besondere Bedeutung der Raumakustik hingewiesen:
„Raumakustische Maßnahmen dienen dazu, die Sprachverständlichkeit beim Sportunterricht und beim Training sicherzustellen und die Lärmbelastung für Sportler, Trainer, Sportlehrer und Zuschauer gering zu halten. In Abhängigkeit von der Raumnutzungsart und von dem Raumvolumen soll die Nachhallzeit 1,4 bis 2,5 s betragen (siehe E DIN 18041).“
Der in der DIN 18032-1 erwähnte Entwurf der DIN 18041 ist zwischenzeitlich als Weißdruck, d.h. gültige DIN-Norm herausgekommen. ist dem neusten raumakustischen Regelwerk, der DIN 18041 „Hörsamkeit in kleinen und mittelgroßen Räumen“ aus dem April 2004, lässt sich die einzustellende Nachhallzeit exakt berechnen.

Ferner führt die DIN 18032-1 auch zum Thema Raumakustik folgendes aus: „Bei der Planung der Raumakustik ist zu beachten:

Wir bieten Ihnen bei solchen Fällen an:

Zur Erstellung einer normgerechten Sporthalle nach DIN 18032-1 und zur Einhaltung der Vorgaben aus der DIN 18041 planen wir für Sie effiziente raumakustisch wirksame Maßnahmen.

Sport- und Freizeitanlagenlärm

Spektrum Lärmschutz – Sport- und Freizeitanlagenlärm

Geräusche aus Sport- und Freizeitanlagen werden nach der 18. Bundesimmissionsschutzverordnung (18. BImSchV) vom 18. Juli 1991 (BGBI. I S. 1588, ber. S. 1790, bzw. in der geltenden Fassung, siehe www.gesetze-im-internet.de) berechnet und beurteilt, soweit sie zum Zwecke der Sportausübung betrieben werden und einer Genehmigung nach §4 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes, nicht bedürfen.

Nach der 18.BimSchV sind u.a. einige der folgenden Anlagen:

Wir bieten Ihnen bei solchen Fällen an: